Translation of "Neben der sache liegen" in English
Die
Kommission
braucht
jedoch
nicht
zu
Gesichtspunkten
Stellung
zu
nehmen,
die
offensichtlich
neben
der
Sache
liegen
oder
keine
oder
eindeutig
untergeordnete
Bedeutung
haben.
The
Commission
is
not
required,
however,
to
define
its
position
on
matters
which
are
manifestly
irrelevant
or
insignificant
or
plainly
of
secondary
importance.
EUbookshop v2
Die
Kommission
verstößt
nicht
gegen
ihre
Begründungspflicht,
wenn
sie
bei
der
Ausübung
ihrer
Kontrollbefugnis
hinsichtlich
der
Zusammenschlüsse
in
ihrer
Entscheidung
nicht
genau
die
Gründe
für
die
Würdigung
bestimmter
Aspekte
des
Zusammenschlusses
darlegt,
die
ihrer
Ansicht
nach
offenkundig
neben
der
Sache
liegen
oder
keine
oder
eine
eindeutig
untergeordnete
Bedeutung
für
die
Einschätzung
dieses
Zusammenschlusses
haben.
The
Commission
does
not
infringe
its
duty
to
state
reasons
if,
when
exercising
its
power
to
examine
concentrations,
it
does
not
include
precise
reasoning
in
its
decision
as
to
the
appraisal
of
a
number
of
aspects
of
the
concentration
which
appear
to
it
to
be
manifestly
irrelevant
or
insignificant
or
plainly
of
secondary
importance
to
the
appraisal
of
the
concentration.
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Deshalb
kann
der
Kommission
sicherlich
nicht
abverlangt
werden,
in
ihrer
Entscheidung
über
einen
bei
ihr
angemeldeten
Zusammenschluss
auch
zu
Gesichtspunkten
Stellung
zu
nehmen,
die
offensichtlich
neben
der
Sache
liegen
oder
keine
oder
eindeutig
untergeordnete
Bedeutung
haben
84.
Offenkundiges
bedarf
in
der
Entscheidung
keiner
besonderen
Erwähnung.
Accordingly,
it
clearly
cannot
be
required
that,
in
a
decision
on
a
concentration
notified
to
it,
the
Commission
defines
its
position
on
matters
which
are
manifestly
irrelevant
or
insignificant
or
plainly
of
secondary
importance.
84The
obvious
need
not
be
expressly
mentioned
in
the
decision.
EUbookshop v2
Und
schließlich
liefert
das
Urteil
einige
Klarstellungen
im
Hinblick
auf
den
Maßstab,
der
an
die
Begründung
von
Entscheidungen
gemäß
Artikel
8
Absatz
2
der
EG
Fusionskontrollverordnung
anzulegen
ist,
und
hebt
hervor,
dass
die
Kommission
nicht
verpflichtet
ist,
Gründe
für
die
Würdigung
bestimmter
Aspekte
des
Zusammenschlusses
darzulegen,
die
ihrer
Ansicht
nach
offenkundig
neben
der
Sache
liegen
oder
keine
oder
eine
eindeutig
untergeordnete
Bedeutung
für
die
Einschätzung
dieses
Zusammenschlusses
haben.
Finally,
the
ruling
provides
some
clarification
with
regard
to
the
standard
of
reasoning
in
Article
8(2)
ECMR
decisions
and
points
out
that
the
Commission
is
not
obliged
to
state
reasons
as
to
the
appraisal
of
a
number
of
aspects
of
the
concentration
which
appear
to
it
to
be
manifestly
irrelevant
or
insignificant
or
of
secondary
importance
to
the
appraisal
of
the
concentration.
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