Translation of "Neben der sache liegen" in English

Die Kommission braucht jedoch nicht zu Gesichtspunkten Stellung zu nehmen, die offensichtlich neben der Sache liegen oder keine oder eindeutig untergeordnete Bedeutung haben.
The Commission is not required, however, to define its position on matters which are manifestly irrelevant or insignificant or plainly of secondary importance.
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Die Kommission verstößt nicht gegen ihre Begründungspflicht, wenn sie bei der Ausübung ihrer Kontrollbefugnis hinsichtlich der Zusammenschlüsse in ihrer Entscheidung nicht genau die Gründe für die Würdigung bestimmter Aspekte des Zusammenschlusses darlegt, die ihrer Ansicht nach offenkundig neben der Sache liegen oder keine oder eine eindeutig untergeordnete Bedeutung für die Einschätzung dieses Zusammenschlusses haben.
The Commission does not infringe its duty to state reasons if, when exercising its power to examine concentrations, it does not include precise reasoning in its decision as to the appraisal of a number of aspects of the concentration which appear to it to be manifestly irrelevant or insignificant or plainly of secondary importance to the appraisal of the concentration.
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Deshalb kann der Kommission sicherlich nicht abverlangt werden, in ihrer Entscheidung über einen bei ihr angemeldeten Zusammenschluss auch zu Gesichtspunkten Stellung zu nehmen, die offensichtlich neben der Sache liegen oder keine oder eindeutig untergeordnete Bedeutung haben 84. Offenkundiges bedarf in der Entscheidung keiner besonderen Erwähnung.
Accordingly, it clearly cannot be required that, in a decision on a concentration notified to it, the Commission defines its position on matters which are manifestly irrelevant or insignificant or plainly of secondary importance. 84The obvious need not be expressly mentioned in the decision.
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Und schließlich liefert das Urteil einige Klarstellungen im Hinblick auf den Maßstab, der an die Begründung von Entscheidungen gemäß Artikel 8 Absatz 2 der EG Fusionskontrollverordnung anzulegen ist, und hebt hervor, dass die Kommission nicht verpflichtet ist, Gründe für die Würdigung bestimmter Aspekte des Zusammenschlusses darzulegen, die ihrer Ansicht nach offenkundig neben der Sache liegen oder keine oder eine eindeutig untergeordnete Bedeutung für die Einschätzung dieses Zusammenschlusses haben.
Finally, the ruling provides some clarification with regard to the standard of reasoning in Article 8(2) ECMR decisions and points out that the Commission is not obliged to state reasons as to the appraisal of a number of aspects of the concentration which appear to it to be manifestly irrelevant or insignificant or of secondary importance to the appraisal of the concentration.
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