Übersetzung für "Enter appearance" in Deutsch
In
order
to
guarantee
compliance
with
the
requirements
of
a
fair
trial,
this
Regulation
should
provide
for
the
right
of
a
defendant
who
did
not
enter
an
appearance
in
the
court
of
origin
of
a
Member
State
bound
by
the
2007
Hague
Protocol
to
apply
for
a
review
of
the
decision
given
against
him
at
the
stage
of
enforcement.
Um
die
Achtung
der
Grundsätze
eines
fairen
Verfahrens
zu
gewährleisten,
sollte
in
dieser
Verordnung
vorgesehen
werden,
dass
ein
Antragsgegner,
der
nicht
vor
dem
Ursprungsgericht
eines
durch
das
Haager
Protokoll
von
2007
gebundenen
Mitgliedstaats
erschienen
ist,
in
der
Phase
der
Vollstreckung
der
gegen
ihn
ergangenen
Entscheidung
die
erneute
Prüfung
dieser
Entscheidung
beantragen
kann.
DGT v2019
Where
a
defendant
habitually
resident
in
a
State
other
than
the
Member
State
where
the
action
was
brought
does
not
enter
an
appearance,
the
court
with
jurisdiction
shall
stay
the
proceedings
so
long
as
it
is
not
shown
that
the
defendant
has
been
able
to
receive
the
document
instituting
the
proceedings
or
an
equivalent
document
in
sufficient
time
to
enable
him
to
arrange
for
his
defence,
or
that
all
necessary
steps
have
been
taken
to
this
end.
Lässt
sich
ein
Beklagter,
der
seinen
gewöhnlichen
Aufenthalt
im
Hoheitsgebiet
eines
anderen
Staates
als
des
Mitgliedstaats
hat,
in
dem
das
Verfahren
eingeleitet
wurde,
auf
das
Verfahren
nicht
ein,
so
setzt
das
zuständige
Gericht
das
Verfahren
so
lange
aus,
bis
festgestellt
ist,
dass
es
dem
Beklagten
möglich
war,
das
verfahrenseinleitende
Schriftstück
oder
ein
gleichwertiges
Schriftstück
so
rechtzeitig
zu
empfangen,
dass
er
sich
verteidigen
konnte
oder
dass
alle
hierzu
erforderlichen
Maßnahmen
getroffen
wurden.
DGT v2019
Where
a
defendant
domiciled
in
one
Member
State
is
sued
in
a
court
of
another
Member
State
and
does
not
enter
an
appearance,
the
court
shall
declare
of
its
own
motion
that
it
has
no
jurisdiction
unless
its
jurisdiction
is
derived
from
the
provisions
of
this
Regulation.
Lässt
sich
der
Beklagte,
der
seinen
Wohnsitz
im
Hoheitsgebiet
eines
Mitgliedstaats
hat
und
der
vor
dem
Gericht
eines
anderen
Mitgliedstaats
verklagt
wird,
auf
das
Verfahren
nicht
ein,
so
hat
sich
das
Gericht
von
Amts
wegen
für
unzuständig
zu
erklären,
wenn
seine
Zuständigkeit
nicht
nach
dieser
Verordnung
begründet
ist.
DGT v2019
Where,
in
the
course
of
proceedings
before
a
court
of
a
Member
State
exercising
jurisdiction
pursuant
to
Article
7,
it
appears
that
not
all
the
parties
to
those
proceedings
were
party
to
the
choice-of-court
agreement,
the
court
shall
continue
to
exercise
jurisdiction
if
the
parties
to
the
proceedings
who
were
not
party
to
the
agreement
enter
an
appearance
without
contesting
the
jurisdiction
of
the
court.
Stellt
sich
in
einem
Verfahren
vor
dem
Gericht
eines
Mitgliedstaats,
das
seine
Zuständigkeit
nach
Artikel
7
ausübt,
heraus,
dass
nicht
alle
Parteien
dieses
Verfahrens
der
Gerichtstandsvereinbarung
angehören,
so
ist
das
Gericht
weiterhin
zuständig,
wenn
sich
die
Verfahrensparteien,
die
der
Vereinbarung
nicht
angehören,
auf
das
Verfahren
einlassen,
ohne
den
Mangel
der
Zuständigkeit
des
Gerichts
zu
rügen.
DGT v2019
Where
a
defendant
habitually
resident
in
a
State
other
than
the
Member
State
where
the
action
was
brought
does
not
enter
an
appearance,
the
court
having
jurisdiction
shall
stay
the
proceedings
so
long
as
it
is
not
shown
that
the
defendant
has
been
able
to
receive
the
document
instituting
the
proceedings
or
an
equivalent
document
in
time
to
arrange
for
his
defence,
or
that
all
necessary
steps
have
been
taken
to
that
end.
Lässt
sich
der
Beklagte,
der
seinen
gewöhnlichen
Aufenthalt
im
Hoheitsgebiet
eines
anderen
Staates
als
des
Mitgliedstaats
hat,
in
dem
das
Verfahren
eingeleitet
wurde,
auf
das
Verfahren
nicht
ein,
so
setzt
das
zuständige
Gericht
das
Verfahren
so
lange
aus,
bis
festgestellt
ist,
dass
es
dem
Beklagten
möglich
war,
das
verfahrenseinleitende
Schriftstück
oder
ein
gleichwertiges
Schriftstück
so
rechtzeitig
zu
empfangen,
dass
er
sich
verteidigen
konnte
oder
dass
alle
hierzu
erforderlichen
Maßnahmen
getroffen
wurden.
DGT v2019
This
requires
putting
in
place,
at
the
stage
of
enforcement,
extraordinary
remedies
for
the
benefit
of
defendants
who
did
not
enter
an
appearance
as
a
result
of
a
lack
of
notice
or
who
otherwise
suffered
procedural
defects
in
the
proceedings
before
the
court
of
origin
which
may
amount
to
an
infringement
of
Article
47
of
the
Charter.
Hierzu
ist
es
erforderlich,
dass
der
Schuldner,
der
sich
wegen
fehlender
Unterrichtung
nicht
eingelassen
hat
oder
durch
Verfahrensmängel
im
Ursprungsmitgliedstaat
auf
eine
Weise
benachteiligt
wird,
die
einen
Verstoß
gegen
Artikel
47
der
Charta
darstellen
könnte,
über
einen
außerordentlichen
Rechtsbehelf
gegen
die
Vollstreckung
verfügt.
TildeMODEL v2018
Where
a
defendant
habitually
resident
in
a
Member
State
other
than
the
Member
State
where
the
action
was
brought
does
not
enter
an
appearance,
the
court
with
jurisdiction
shall
be
responsible
for
staying
the
proceedings
until
it
be
shown
that
the
defendant
has
been
able
to
receive
the
document
instituting
the
proceedings
or
an
equivalent
document
in
time
to
defend
himself
or
herself
or
that
all
necessary
steps
have
been
taken
to
this
end.
Lässt
sich
der
Antragsgegner,
der
seinen
gewöhnlichen
Aufenthalt
im
Hoheitsgebiet
eines
anderen
Staates
als
des
Mitgliedstaats
hat,
in
dem
das
Verfahren
eingeleitet
wurde,
auf
das
Verfahren
nicht
ein,
so
setzt
das
zuständige
Gericht
das
Verfahren
so
lange
aus,
bis
festgestellt
ist,
dass
es
dem
Antragsgegner
möglich
war,
das
verfahrenseinleitende
Schriftstück
oder
ein
gleichwertiges
Schriftstück
so
rechtzeitig
zu
empfangen,
dass
er
sich
verteidigen
konnte,
oder
dass
alle
hierzu
erforderlichen
Maßnahmen
getroffen
wurden.
TildeMODEL v2018
Where
a
defendant
habitually
resident
in
a
State
other
than
the
Member
State
where
the
action
was
brought
does
not
enter
an
appearance,
the
court
having
jurisdiction
according
to
this
Regulation
shall
stay
the
proceedings
so
long
as
it
is
not
shown
that
the
defendant
has
been
able
to
receive
the
document
instituting
the
proceedings
or
an
equivalent
document
in
time
to
arrange
for
his
defence,
or
that
all
necessary
steps
have
been
taken
to
this
end.
Lässt
sich
der
Beklagte,
der
seinen
gewöhnlichen
Aufenthalt
im
Hoheitsgebiet
eines
anderen
Staates
als
des
Mitgliedstaats
hat,
in
dem
das
Verfahren
eingeleitet
wurde,
auf
das
Verfahren
nicht
ein,
so
setzt
das
nach
dieser
Verordnung
zuständige
Gericht
das
Verfahren
so
lange
aus,
bis
festgestellt
ist,
dass
es
dem
Beklagten
möglich
war,
das
verfahrenseinleitende
Schriftstück
oder
ein
gleichwertiges
Schriftstück
so
rechtzeitig
zu
empfangen,
dass
er
sich
verteidigen
konnte
oder
dass
alle
hierzu
erforderlichen
Maßnahmen
getroffen
wurden.
TildeMODEL v2018
Where
a
defendant
habitually
resident
in
a
Member
State
other
than
the
Member
State
where
the
action
was
brought
does
not
enter
an
appearance,
the
court
with
jurisdiction
shall
be
responsible
for
staying
the
proceedings
so
long
as
it
is
not
shown
that
the
defendant
has
been
able
to
receive
the
document
instituting
the
proceedings
or
an
equivalent
document
in
time
to
defend
themself
or
that
all
necessary
steps
have
been
taken
to
this
end.
Lässt
sich
der
Beklagte,
der
seinen
gewöhnlichen
Aufenthalt
im
Hoheitsgebiet
eines
anderen
Staates
als
des
Mitgliedstaats
hat,
in
dem
das
Verfahren
eingeleitet
wurde,
auf
das
Verfahren
nicht
ein,
so
setzt
das
zuständige
Gericht
das
Verfahren
so
lange
aus,
bis
festgestellt
ist,
dass
es
dem
Beklagten
möglich
war,
das
verfahrenseinleitende
Schriftstück
oder
ein
gleichwertiges
Schriftstück
so
rechtzeitig
zu
empfangen,
dass
er
sich
verteidigen
konnte
oder
dass
alle
hierzu
erforderlichen
Maßnahmen
getroffen
wurden.
TildeMODEL v2018
Where
a
respondent
does
not
enter
an
appearance,
the
court
with
jurisdiction
shall
stay
the
proceedings
so
long
as
it
is
not
shown
that
the
respondent
has
been
able
to
receive
the
document
instituting
the
proceedings
or
an
equivalent
document
in
sufficient
time
to
enable
him
to
arrange
for
his
defence,
or
that
all
necessary
steps
have
been
taken
to
this
end.
Läßt
sich
der
Antragsgegner
auf
das
Verfahren
nicht
ein,
so
hat
das
zuständige
Gericht
das
Verfahren
so
lange
auszusetzen,
bis
festgestellt
ist,
daß
es
dem
Antragsgegner
möglich
war,
das
verfahrenseinleitende
Schriftstück
oder
ein
gleichwertiges
Schriftstück
so
rechtzeitig
zu
empfangen,
daß
er
sich
verteidigen
konnte,
oder
daß
alle
hierzu
erforderlichen
Maßnahmen
getroffen
worden
sind.
TildeMODEL v2018
Even
if
he
was
and
he
did
not
enter
an
appearance
the
court
will
not
be
able
to
rule
out
the
possibility
that
he
could
not
attend
the
hearing
without
any
fault
on
his
part
(e.g.
because
of
a
traffic
accident
on
the
way
to
court).
War
dies
der
Fall
und
ist
der
Schuldner
nicht
erschienen,
kann
das
Gericht
nicht
ausschließen,
dass
er
unverschuldet
fern
geblieben
ist
(z.
B.
aufgrund
eines
Verkehrsunfalls
auf
dem
Weg
zum
Gericht).
TildeMODEL v2018
Where
a
defendant
habitually
resident
in
a
non
Member
State
does
not
enter
an
appearance,
the
court
with
jurisdiction
shall
stay
the
proceedings
so
long
as
it
is
not
shown
that
the
defendant
has
been
able
to
receive
the
document
instituting
the
proceedings
or
an
equivalent
document
in
sufficient
time
to
enable
him
to
arrange
for
his
defence,
or
that
all
necessary
steps
have
been
taken
to
this
end.
Lässt
sich
ein
Antragsgegner,
der
seinen
gewöhnlichen
Aufenthalt
im
Hoheitsgebiet
eines
Drittstaates
hat,
nicht
zur
Sache
ein,
setzt
das
zuständige
Gericht
das
Verfahren
so
lange
aus,
bis
festgestellt
ist,
ob
es
dem
Antragsgegner
möglich
war,
das
verfahrenseinleitende
Schriftstück
oder
ein
gleichwertiges
Schriftstück
so
rechtzeitig
zu
empfangen,
dass
er
sich
verteidigen
konnte,
bzw.
ob
alle
hierfür
erforderlichen
Maßnahmen
mit
der
nötigen
Sorgfalt
getroffen
wurden.
TildeMODEL v2018
Where
a
defendant
habitually
resident
in
a
Member
State
other
than
the
Member
State
where
the
action
was
brought
does
not
enter
an
appearance,
the
court
with
jurisdiction
shall
stay
the
proceedings
so
long
as
it
is
not
shown
that
the
defendant
has
been
able
to
receive
the
document
instituting
the
proceedings
or
an
equivalent
document
in
accordance
with
Article
22
or
that
all
necessary
steps
have
been
taken
to
this
end.
Lässt
sich
ein
Antragsgegner,
der
seinen
gewöhnlichen
Aufenthalt
nicht
im
Hoheitsgebiet
des
Mitgliedstaates
hat,
in
dem
das
Verfahren
eingeleitet
wurde,
nicht
zur
Sache
ein,
setzt
das
zuständige
Gericht
das
Verfahren
so
lange
aus,
bis
festgestellt
ist,
ob
es
dem
Antragsgegner
möglich
war,
das
verfahrenseinleitende
Schriftstück
oder
ein
gleichwertiges
Schriftstück
gemäß
Artikel
22
zu
empfangen
bzw.
ob
alle
hierfür
erforderlichen
Maßnahmen
mit
der
nötigen
Sorgfalt
getroffen
wurden.
TildeMODEL v2018
Where
a
respondent
habitually
resident
in
a
State
other
than
the
Member
State
where
the
action
was
brought
does
not
enter
an
appearance,
the
court
with
jurisdiction
shall
stay
the
proceedings
so
long
as
it
is
not
shown
that
the
respondent
has
been
able
to
receive
the
document
instituting
the
proceedings
or
an
equivalent
document
in
sufficient
time
to
enable
him
to
arrange
for
his
defense,
or
that
all
necessary
steps
have
been
taken
to
this
end.
Lässt
sich
eine
Person,
die
ihren
gewöhnlichen
Aufenthalt
nicht
in
dem
Mitgliedstaat
hat,
in
dem
das
Verfahren
eingeleitet
wurde,
auf
das
Verfahren
nicht
ein,
so
hat
das
zuständige
Gericht
das
Verfahren
so
lange
auszusetzen,
bis
festgestellt
ist,
dass
es
dem
Antragsgegner
möglich
war,
das
verfahrenseinleitende
Schriftstück
oder
ein
gleichwertiges
Schriftstück
so
rechtzeitig
zu
empfangen,
dass
er
sich
verteidigen
konnte,
oder
dass
alle
hierzu
erforderlichen
Maßnahmen
getroffen
worden
sind.
TildeMODEL v2018
If
the
defendant
does
not
enter
an
appearance
the
court
shall
declare
of
its
own
motion
that
it
has
no
jurisdiction.
Läßt
sich
der
Beklagte
auf
das
Verfahren
nicht
ein,
so
erklärt
sich
das
Gericht
von
Amts
wegen
für
unzuständig.
EUbookshop v2
Where
a
defendant
domiciled
in
one
Contracting
State
is
sued
in
a
court
of
another
Contracting
State
and
does
not
enter
an
appearance,
the
court
shall
declare
of
its
own
motion
that
it
has
no
jurisdiction
unless
its
jurisdiction
is
derived
from
the
provisions
of
this
Convention.
Läßt
sich
der
Beklagte,
der
seinen
Wohnsitz
in
dem
Hoheitsgebiet
eines
Vertragsstaats
hat
und
der
vor
den
Gerichten
eines
anderen
Vertragsstaats
verklagt
wird,
auf
das
Ver
fahren
nicht
ein,
so
hat
sich
das
Gericht
von
Amts
wegen
für
unzuständig
zu
erklären,
wenn
seine
Zuständigkeit
nicht
auf
Grund
der
Bestimmungen
dieses
Übereinkommens
begründet
ist.
EUbookshop v2